Lesen Sie im folgenden die Satzung unseres Vereines, der 1991 in der Gaststätte "Zum Turnerheim" gegründet wurde.
HEIMAT- UND GESCHICHTSVEREIN FINTHEN e.V.
SATZUNG
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Heimat- und Geschichtsverein Finthen e.V.. Er ist in das Vereinsregister des
Amtsgerichtes Mainz eingetragen.
Sitz und Gerichtsstand des Vereines ist Mainz.
§ 2 Zweck des Vereines
2.1
Der Zweck wird erreicht durch
a) die Erforschung der Geschichte Finthens und seiner Einwohner
b) die Einrichtung und Unterhaltung eines Ausstellungsraumes
c) die Organisation von Ausstellungen und Veranstaltungen im Sinne des
Satzungszweckes
d) die Förderung von Nachforschungen und die Herausgabe heimatgeschichtlicher
Arbeiten
e) das Sammeln historischer Gegenstände mit Ortsbezug
2.2
Der Verein ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut, ist über-parteilich und unabhängig.
2.3.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.4
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2.5
Die Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
2.6.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
3.1
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
3.2
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben , über deren
Annahme der Vorstand durch schriftliche Mitteilung entscheidet. Bei beschränkt
Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch vom gesetzlichen
Vertreter zu unterschreiben. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des
Vereines an.
3.3
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss aus dem Verein. Der
Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und kann nur zum Ende
des Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten
ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung
auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Über den Ausschluss aus dem Verein entscheidet der Vorstand. Vor der Beschlussfassung
ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
3.4
Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.1
Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereines
teilzunehmen, Anträge zu stellen, das Stimmrecht auszuüben und sind passiv
wahlberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann.
Juristische Personen stimmen durch einen Bevollmächtigten.
4.2.
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereines zu nutzen und an den
Veranstaltungen und Arbeitskreisen des Vereines teilzunehmen.
4.3.
Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, der beim Eintritt fällig wird. Die Höhe
des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. der Vorstand kann in
besonderen Fällen, Beiträge ganz oder teilweise erlassen. Ehrenmitglieder zahlen keinen
Beitrag.
Die Beitragsverpflichtung erlischt bei Austritt mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der
Austritt erfolgte.
§ 5 Organe des Vereines
Organe des Vereines sind Mitgliederversammlung und Vorstand.
§ 6 Vorstand
6.1
Der Vorstand besteht aus
dem/der 1. Vorsitzenden,
bis zu zwei Stellvertretern,
dem/der Kassierer/in,
dem/der Schriftführer/in.
Diese Personen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der erweiterte Vorstand besteht
aus bis zu 8 Beisitzern, die mit Sonderaufgaben betraut werden. Der Verein wird gerichtlich
und außer-gerichtlich durch 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam
vertreten.
6.2
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich und ist für alle Angelegenheiten des Vereines
zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung einem anderen Organ des Vereines übertragen sind. Bei Bedarf kann der Vorstand
zusätzlich zur regulären Jahreshauptversammlung weitere Mitgliederversammlungen
einberufen.
§ 7 Mitgliederversammlung
7.1
Alljährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand
unter der Angabe der Tagesordnung, mindestens zwei Wochen vorher schriftlich einzuladen
sind. Anträge zur Jahreshauptversammlung sind mindestens eine Woche vor dem
Versammlungstag an den Vorstand zu richten.
7.2.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn
mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes beantragt.
7.3.
Der Mitgliederversammlung obliegt :
a) die Entlastung des Vorstandes
b) die Wahl des Vorstandes auf zwei Jahre; Zu Vorstandsmitgliedern können nur
Mitglieder des Vereines gewählt werden. Bei der Wahl der einzelnen Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstandes ist im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegeben
Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Wird diese nicht erreicht, so findet
ein zweiter Wahlgang mit Stichwahl der beiden Kandidaten mit der höchsten
Stimmenzahl statt. Gewählt ist, wer dann die Mehrzahl der Stimmen auf sich
vereinigt. Bei der Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder genügt die einfache Mehrheit
der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
c) die Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die für die Dauer von zwei Jahren gewählt und
nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Amtsperiode wiedergewählt werden
können.
d) jede Änderung der Satzung
7.4
Der Verein kann Mitglied des Vereinsringes Finthen werden
§ 8 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung nur mit 2/3 Mehrheit der
abgegebenen Stimme der anwesenden Mitglieder beschlossen werden
§ 9 Auflösung des Vereines
Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen
zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamtes ausgeführt werden.
Satzung errichtet in der Gründungsversammlung am 08. Nov. 1991,
geändert in der Jahreshauptversammlung am 12. März 1992
Heimat- und Geschichtsverein Finthen e.V.
Poststraße 69 ,55126 Mainz-Finthen